Das Fundament von allem ist der Ortsverein. Diesem ist jedes Mitglied automatisch nach dem Beitritt oder Einzug in unser Tätigkeitsgebiet zugehörig.

Der Ortsverein wählt und beschließt primär auf der Mitgliederversammlung, die mindestens alle sechs Monate abgehalten werden muss…

… min. alle zwei Jahre einen Vorstand

… min. alle zwei Jahre eine Delegation für den Kreisparteitag

… einmal im Jahr die Entlastung des Vorstands

… die Kandidierenden für die Kommunalwahl

… Anträge der Mitglieder oder stellt Anträge für den Kreisparteitag.

Der Ortsvereinsvorstand ist der Mitgliederversammlung bzw. in diesem Falle Jahreshauptversammlung einmal pro Jahr Rechenschaft schuldig.

Darüber hinaus ist der Vorstand dafür zuständig, die Fraktionen zu kontrollieren , den Ortsverein über Wesentliches zu informieren & das Parteienleben vor Ort zu organisieren. Dafür tagt der Vorstand in der Regel einmal pro Monat.


Fraktionen in

Rickert & Büdelsdorf

Die, von der Mitgliederversammlung gewählten Kandidierenden, stellen sich dem Souverän. Falls sie direkt in die Stadt- oder Gemeindevertretung gewählt werden, nennt man sie Stadt- bzw. Gemeindevertreter. Bei einer nicht Wahl können jene sich als bürgerliche Mitglieder in den Ausschüssen engagieren. Dafür müssen sie mit einfacher Mehrheit der Gemeinde- bzw. Stadtvertretung gewählt werden.

Bei uns unterliegen die Fraktionen einem Informationsgebot. Dieses schließt nicht-öffentliche Informationen selbstredend aus. Die Fraktionsvorsitzenden kommen diesem Gebot in der Regel auf den monatlichen Vorstandssitzung nach. Somit wird die Feinabstimmung für die kommunalpolitische Ausrichtung erheblich erleichtert.


Ortsvereins

Unseren Ortsverein bzw. Vorgängerorganisationen gibt es mindestens seit dem Jahr 1878. Selbst unter der dem nationalsozialistischem Regime Hitlers blieb die SPD-Büdelsdorf stabil gegen Rechts.

Mehr erfährst du in der Geschichtswerkstatt.

Organigramm des Ortsvereins Büdelsdorf & Rickert